Umsatzsteuer-Richtlinie

Diese Richtlinie erläutert, wie die Mehrwertsteuer („Umsatzsteuer“) auf Bestellungen von Kunden mit Sitz in der Europäischen Union („EU“) angewendet wird.

1. Geltungsbereich

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf die meisten innerhalb der EU gelieferten oder in die EU eingeführten Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Die Anforderungen und Steuersätze der Umsatzsteuer können je nach Standort des Kunden, Art des gekauften Produkts, Ort der Lieferung und anderen nach geltendem Recht maßgeblichen Umständen variieren.

2. Umsatzsteuer auf Verbraucherbestellungen

Soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, wird die Umsatzsteuer anhand des für die Bestellung geltenden Steuersatzes berechnet. Der anwendbare Steuersatz kann unter anderem anhand folgender Faktoren bestimmt werden:

  • Der EU-Mitgliedstaat, in den die Bestellung geliefert wird;
  • Die Art und steuerliche Einordnung des Produkts;
  • Der Ort, von dem aus die Bestellung geliefert oder versandt wird; und
  • Eine gegebenenfalls geltende Umsatzsteuerbefreiung oder besondere steuerliche Behandlung.

In der gesamten EU gilt kein einheitlicher Umsatzsteuersatz. Jeder EU-Mitgliedstaat legt seinen eigenen Regelsteuersatz sowie, sofern zulässig, ermäßigte Umsatzsteuersätze fest.

3. Preise und Checkout

Bei Verkäufen an Verbraucher in der EU werden Preise und Steuern gemäß den geltenden Verbraucher- und Umsatzsteuergesetzen angezeigt.

Bevor eine Bestellung übermittelt wird, zeigt die Checkout-Seite den insgesamt zu zahlenden Betrag einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Gebühren an, die im Voraus angemessen berechnet werden können. Lieferkosten werden, sofern zutreffend, entweder separat oder im Gesamtpreis ausgewiesen.

Wenn auf der Website ein Preis als ohne Umsatzsteuer ausgewiesen ist, wird der anwendbare Umsatzsteuerbetrag hinzugefügt und angezeigt, bevor der Kunde den Kauf abschließt.

4. Bestellungen, die von außerhalb der EU versandt werden

Bestellungen, die von außerhalb der EU versandt werden, können Einfuhrumsatzsteuer, Zölle, Zollabfertigungsgebühren oder Gebühren des Zustelldienstleisters unterliegen.

Werden diese Beträge während des Bestellvorgangs eingezogen, werden sie als Teil der Bestellsumme angezeigt. Werden sie während des Bestellvorgangs nicht eingezogen, kann die zuständige Zollbehörde, der Postdienstleister oder der Zustelldienstleister vor oder bei der Lieferung eine Zahlung verlangen.

Der zu zahlende Betrag kann vom Bestimmungsland, dem Ursprungsland und der Einreihung der Waren, dem Sendungswert sowie den zum Zeitpunkt der Einfuhr der Waren in die EU geltenden Zollvorschriften abhängen.

5. Geschäftskunden

Geschäftskunden in der EU können aufgefordert werden, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und weitere Informationen anzugeben, die zur Bestimmung der korrekten umsatzsteuerlichen Behandlung erforderlich sind.

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU („VIES“) oder eine andere gesetzlich anerkannte Überprüfungsmethode geprüft werden. Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens oder einer anderen umsatzsteuerlichen B2B-Behandlung erfolgt nur, wenn die Transaktion die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Wenn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht validiert werden kann oder die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Umsatzsteuer zum geltenden Satz berechnet werden.

6. Umsatzsteuerrechnungen

Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird eine Rechnung oder Umsatzsteuerrechnung mit den nach den geltenden Rechnungsvorschriften erforderlichen Angaben ausgestellt.

Kunden, die eine Rechnung benötigen, sollten sicherstellen, dass ihr Rechnungsname, ihre Adresse, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und alle sonstigen relevanten Angaben bei der Bestellung korrekt eingegeben werden.

7. Erstattungen und Stornierungen

Wenn eine Bestellung storniert, zurückgesendet oder erstattet wird, wird jede Anpassung der Mehrwertsteuer gemäß dem geltenden Steuerrecht und unserer Richtlinie zu Rückgaben und Erstattungen bearbeitet.

Wenn ein steuerpflichtiger Kauf vollständig erstattet wird, wird die in dem erstatteten Betrag enthaltene Mehrwertsteuer normalerweise entsprechend angepasst. Bei Teilerstattungen wird jede Mehrwertsteueranpassung auf Grundlage des erstatteten Teils der Bestellung berechnet.

Von Dritten erhobene Zölle, Gebühren von Versanddienstleistern und Gebühren für die Importabwicklung können separaten Erstattungsverfahren unterliegen und möglicherweise nicht von uns erstattet werden.

8. Steuerbefreiungen

Eine Steuerbefreiung wird nur angewendet, wenn dies gesetzlich zulässig ist und der Kunde alle erforderlichen gültigen Unterlagen vor Abschluss der Transaktion einreicht.

Wir können nicht garantieren, dass nach Aufgabe einer Bestellung eingereichte Dokumente zu einer nachträglichen Anpassung der Mehrwertsteuer führen.

9. Änderungen dieser Richtlinie

Wir können diese Richtlinie bei Bedarf aktualisieren, um Änderungen der Steuergesetze, behördlicher Leitlinien, Geschäftsabläufe oder Checkout-Verfahren zu berücksichtigen. Das oben auf dieser Seite angezeigte Datum gibt an, wann die Richtlinie zuletzt aktualisiert wurde.

10. Kontakt

Wenn Sie Fragen zur auf Ihrer Bestellung ausgewiesenen Mehrwertsteuer haben, wenden Sie sich bitte an unser Kundenservice-Team und geben Sie Ihre Bestellnummer sowie Ihre Rechnungsdaten an.

Wir dürfen Kunden keine persönliche Steuer-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung anbieten. Kunden sollten einen qualifizierten Berater oder die zuständige nationale Steuerbehörde konsultieren, wenn sie Beratung zu ihren individuellen Steuerpflichten benötigen.